Entgeltfragen und Eingruppierung

Entgeltfragen und Eingruppierung sind wichtige Themen für die Beschäftigten und ihre Vertretungen. Hier geht es im Wesentlichen (sofern nicht durch einen Tarifvertrag geregelt) um die Regelung von Entlohnungsgrundsätzen, die Einführung, Anwendung und Änderung von Entlohnungsmethoden sowie die Festsetzung einer betrieblichen Vergütungsordnung und die Ein- und Umgruppierung Beschäftigter im Rahmen von Einstellungen oder Versetzungen. Ebenso ist in dem Mitbestimmungsrecht die Gestaltung von Prämien, Erfolgsbeteiligungen, Altersversorgung, Weihnachts- und Urlaubsgeld inbegriffen. Die Vielfalt an unterschiedlichen Beschäftigungsgruppen mit verschiedensten Rahmenbedingungen in einzelnen Abteilungen und die betrieblichen sowie individuellen Anforderungen der Beschäftigten zu einem transparenten und fairen System zu vereinen, kann eine große Herausforderung darstellen. Noch dazu sind unterschiedliche rechtliche und tarifliche Bestimmungen sowie sich ändernde gesellschaftliche und unternehmerische Rahmenbedingungen zu beachten.

Beratung

PCG berät Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften seit vielen Jahren bei der Einführung oder Änderung bestehender Entgeltsysteme. Als fachliche Sachverständige begleiten wir bspw. die Einführung und Änderung betrieblicher Entgeltsysteme. Mit unserer Expertise unterstützen wir die Arbeitnehmerseite bei der Bestandsaufnahme, Auswahl passender und betriebswirtschaftlich tragfähiger Entgeltsysteme und begleiten die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sowie die Einführung der geänderten oder neuen Entgeltstrukturen.

Schulungen

Unsere Schulungsangebote können individuell auf die Bedürfnisse der Gremien sowie die Situation vor Ort angepasst und sowohl online als auch als Präsenzseminar durchgeführt werden. Wir bieten Schulungen unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Tarifliche Entgeltsysteme und Eingruppierung
  • Entgeltrahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie
  • Leistungsorientierte Bezahlung, Prämiensysteme, Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilung
  • Betriebe ohne Tarifvertrag: Handlungsspielräume der Arbeitnehmervertretungen
  • Entgeltsysteme außerhalb von Tarifverträgen: WillisTowersWatson, Mercer und Hay – wie sehen deren Systeme aus? Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es für die Arbeitnehmerseite?
  • Lohngerechtigkeit und Chancengleichheit

Das passende Thema ist nicht dabei? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Wissenschaftliche Studien

In enger Zusammenarbeit mit Partner:innen und Auftraggeber:innen wie Ministerien, Stiftungen und Gewerkschaften erarbeiten wir zahlreiche wissenschaftliche Studien und Handlungshilfen. Hierzu zählen Branchenreports, Evaluationen und Expertisen. Mit unseren Studien und Handlungshilfen unterstützen wir die Mitbestimmungsakteur:innen im Wandel der Arbeitswelt. Dabei geht es zum Beispiel um Fragen wie

  • Was bedeuten neue Berufs- und Tätigkeitsprofile für Entgeltsysteme?
  • Wie kann die Mitbestimmung zur Entgeltgerechtigkeit beitragen?
  • Womit können Prämiensysteme und Erfolgsbeteiligungen gerechter gestaltet werden?

Unser Ziel ist es, passgenau Kompetenzen bei den Interessenvertretungen aufzubauen, wissenschaftliche Erkenntnisse in die betriebliche Praxis zu transferieren und Vernetzung, Dialog und Erfahrungsaustausch zu organisieren. Dabei kommen etablierte Methoden der quantitativen und qualitativen Sozialforschung sowie betriebsübergreifende Modell- und Praxisprojekte zum Einsatz.

Rechtliche Grundlagen
Das Recht auf Beratung

Das Betriebsverfassungsgesetz ermöglicht Betriebsratsgremien über § 80 Abs. 3 BetrVG die Hinzuziehung von externen Sachverständigen, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausführung der Aufgaben notwendig ist. Für die Beauftragung von externen Berater:innen ist ein entsprechender Beschluss des Betriebsrats sowie die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig.

Darüber hinaus hat der Betriebsrat in Fällen von sog. Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG ein besonderes Recht auf Beratung. Liegt eine Betriebsänderung vor, können externe Berater:innen auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zu Rate gezogen werden.

Ob eine solche Betriebsänderung vorliegt, kann mit unserem Betriebsänderungs-Check geprüft werden.

Bei Personalräten ergibt sich das Recht auf Beratung aus den verschiedenen Landesvertretungsgesetzen beispielsweise aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz. Hier bitten wir euch, mit uns Kontakt aufzunehmen, sodass die individuell geltende rechtliche Grundlage für den Beratungsprozess ausgearbeitet werden kann.

Das Recht auf Schulungen

Als Arbeitnehmervertreter:in ist ein umfassendes Wissen notwendig, um den verschiedenen Rechten und Pflichten der betrieblichen bzw. dienstlichen Mitbestimmung bestmöglich nachkommen zu können.

Durch § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Betriebsrat einen rechtlich verankerten Schulungsanspruch. Für Schulungen, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind, müssen die Mitglieder des Betriebsrats vom Arbeitgeber freigesellt werden. Als erforderlich gelten solche Schulungen, deren Inhalt sich auf konkrete Aufgabenstellungen des Betriebsrats bezieht. Dazu gehören bspw. Themen des Wirtschaftsausschusses, Grundlagenschulungen für Rechtsgrundlagen, Arbeitszeit, EDV, Entgelt oder Gesundheitsschutz. Die Kosten der Schulung werden vom Arbeitgeber getragen.

Bei Personalräten ergibt sich das Recht auf Schulung aus den verschiedenen Landesvertretungsgesetzen beispielsweise aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz. Hier bitten wir euch, mit uns Kontakt aufzunehmen, sodass die individuell geltende rechtliche Grundlage für eine Schulung ausgearbeitet werden kann.

Ihre Ansprechpartner:innen

PCG - Project Consult GmbH_Judith Büscher

Judith Büscher

Consultant

+49 (0) 201 10592 24

PCG Project Consult GmbH_Julian Giersch

Julian Giersch

Consultant

+49 (0) 201 10592 30

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