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Die Stilllegung eines Betriebes
bedeutet, dass die bisherige wirtschaftliche Betätigung (dauerhaft/über unbestimmten Zeitraum) eingestellt wird.
Die Verlagerung eines Betriebes
bedeutet, dass sich die örtliche Lage des gesamtes Betriebes verändert. Dies gilt auch, wenn sich die örtliche Lage von Betriebsteilen verändert.
Das Zusammenlegen von Betrieben
beschreibt die Eingliederung eines Unternehmens in ein anderes Unternehmen oder die Zusammenfassung von zwei Betrieben zu einem neuen Betrieb.
Die Spaltung eines Betriebes
 bedeutet, dass aus einem ursprünglich einheitlichen Betrieb mit einem Leistungsapparat zwei oder mehr getrennte organisatorische Einheiten werden.
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