Arbeits- und Gesundheitsschutz

Betriebs- und Personalräte haben vielfältige Möglichkeiten, den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Kolleg*innen zu verbessern und die Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit und Arbeitsorganisation aktiv mitzugestalten. Gleichzeitig steht die Arbeitnehmerseite aber vor der Herausforderung, die komplexen rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen von Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erfassen, Lösungen für die spezifischen Rahmenbedingungen zu generieren und diese gleichzeitig sozialverträglich zu gestalten. Hinzu kommt, dass sich die Arbeitswelt in einem stetigen Wandel befindet und dieser mit immer wieder neuen Herausforderungen, Belastungen und Gefahren für die Beschäftigten einhergeht. Durch den zunehmenden Trend zum mobilen Arbeiten und der vermehrten Entgrenzung von Arbeits- und Privatleben müssen zum Beispiel zunehmend neue Instrumente entwickelt werden, um die Arbeitnehmer*innen zu schützen.

Beratung

Bei der Einführung oder Änderung von Maßnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes können wir Interessenvertretungen während des gesamten Prozesses methodisch und strategisch unterstützen, unsere Erfahrungswerte bei der Gestaltung des Beteiligungsprozesses einbringen und moderierend tätig sein.

Für die spezifische und fachliche Expertise im Bereich von Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitssicherheit arbeiten wir auch mit weiteren Fachexpert*innen zusammen.

Schulungen

Unsere Schulungsangebote können individuell auf die Bedürfnisse der Gremien sowie die Situation vor Ort angepasst und sowohl online als auch als Präsenzseminar durchgeführt werden. Wir bieten Schulungen unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz: Grundlagen für die Arbeitnehmer*innenvertretungen
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement: Gestaltungsmöglichkeiten für die Arbeitnehmerseite
  • Gefährdungsbeurteilung: Gefahren erkennen, verringern und vermeiden
  • Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Herausforderung für Betriebs- und Personalrat
  • Die Überlastungsanzeige: Handlungsmöglichkeiten des Arbeitnehmerseite
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das passende Thema ist nicht dabei? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Wissenschaftliche Studien

In enger Zusammenarbeit mit Partner*innen und Auftraggeber*innen wie Ministerien, Stiftungen und Gewerkschaften erarbeiten wir zahlreiche wissenschaftliche Studien und Handlungshilfen. Hierzu zählen Branchenreports, Evaluationen und Expertisen. Mit unseren Studien und Handlungshilfen unterstützen wir die Mitbestimmungsakteur*innen im Wandel der Arbeitswelt. Dabei geht es zum Beispiel um Fragen wie

  • Wie kann bei zunehmender Arbeitsverdichtung und Fachkräftemangel der Arbeits- und Gesundheitsschutz wirksam gestaltet werden?
  • Wie können Automatisierung und Digitalisierung im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützend wirken?
  • Wo lassen sich altersgerechte Arbeitsplätze im Unternehmen identifizieren?

Unser Ziel ist es, passgenau Kompetenzen bei den Interessenvertretungen aufzubauen, wissenschaftliche Erkenntnisse in die betriebliche Praxis zu transferieren und Vernetzung, Dialog und Erfahrungsaustausch zu organisieren. Dabei kommen etablierte Methoden der quantitativen und qualitativen Sozialforschung sowie betriebsübergreifende Modell- und Praxisprojekte zum Einsatz.

Rechtliche Grundlagen
Das Recht auf Beratung

Das Betriebsverfassungsgesetz ermöglicht Betriebsratsgremien über § 80 Abs. 3 BetrVG die Hinzuziehung von externen Sachverständigen, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausführung der Aufgaben notwendig ist. Für die Beauftragung von externen Berater*innen ist ein entsprechender Beschluss des Betriebsrats sowie die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig.

Darüber hinaus hat der Betriebsrat in Fällen von sog. Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG ein besonderes Recht auf Beratung. Liegt eine Betriebsänderung vor, können externe Berater*innen auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zu Rate gezogen werden.

Ob eine solche Betriebsänderung vorliegt, kann mit unserem Betriebsänderungs-Check geprüft werden.

Bei Personalräten ergibt sich das Recht auf Beratung aus den verschiedenen Landesvertretungsgesetzen beispielsweise aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz. Hier bitten wir, mit uns Kontakt aufzunehmen, sodass die individuell geltende rechtliche Grundlage für den Beratungsprozess ausgearbeitet werden kann.

Das Recht auf Schulungen

Als Arbeitnehmervertreter*in ist ein umfassendes Wissen notwendig, um den verschiedenen Rechten und Pflichten der betrieblichen bzw. dienstlichen Mitbestimmung bestmöglich nachkommen zu können.

Durch § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Betriebsrat einen rechtlich verankerten Schulungsanspruch. Für Schulungen, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind, müssen die Mitglieder des Betriebsrats vom Arbeitgeber freigesellt werden. Als erforderlich gelten solche Schulungen, deren Inhalt sich auf konkrete Aufgabenstellungen des Betriebsrats bezieht. Dazu gehören bspw. Themen des Wirtschaftsausschusses, Grundlagenschulungen für Rechtsgrundlagen, Arbeitszeit, EDV, Entgelt oder Gesundheitsschutz. Die Kosten der Schulung werden vom Arbeitgeber getragen.

Bei Personalräten ergibt sich das Recht auf Schulung aus den verschiedenen Landesvertretungsgesetzen beispielsweise aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz. Hier bitten wir, mit uns Kontakt aufzunehmen, sodass die individuell geltende rechtliche Grundlage für eine Schulung ausgearbeitet werden kann.

Ihre Ansprechpartner:innen

PCG - Project Consult GmbH_Nicol von Neumann-Cosel

Nicol von Neumann-Cosel

Leiterin Niederlassung Berlin

Niederlassung Berlin

+49 (0) 30 326085 27

PCG - Project Consult GmbH_Dr. Andreas Veres

Dr. Andreas Veres

Prokurist

Mitglied der Geschäftsleitung

+49 (0) 177 - 73 18 927

Ihre Kurznachricht

Danke für Ihre Nachricht. Wir melden uns bei Ihnen ...