Personal- und Organisationsentwicklung

Durch den stetigen Wandel der Arbeitswelt entstehen stetig neue Herausforderungen für die Personal- und Organisationsentwicklung in Betrieben und Dienststellen. So nimmt der Fachkräftemangel in einigen Branchen weiter zu und der Druck auf die Unternehmen und den öffentlichen Dienst, gut ausgebildetes Personal durch attraktive Angebote langfristig zu halten, steigt. Auf der anderen Seite nehmen die Digitalisierung und Automatisierung von Arbeit oder der Wunsch von Arbeitgebern nach immer flexibleren Arbeitszeitmodellen zu. Hieraus leiten sich vielfältige Anforderungen für die Mitgestaltung ab, die der Arbeitnehmerseite ein umfassendes Wissen zu verschiedensten Themenfeldern abverlangen. Personalplanung, Personalfragebögen, Beurteilungsgrundsätze, Auswahlrichtlinien und Durchführung von Bildungsmaßnahmen sind hier u.a. zu nennen.

Beratung

So weit wie das Themenfeld von Personal- und Organisationsentwicklung ist, so groß sind auch die Herausforderungen, passende Instrumente und Lösungen für Personalentwicklung, Qualifizierung, Bewertung und Auswahl zu finden und diese fair und transparent zu gestalten. Mit ihrer jahrelangen Erfahrung kann PCG unterstützen, sinnvolle Instrumente auszuwählen und zu implementieren. Hierzu können wir nach Bedarf Personalbedarfsermittlungen, Kapazitätsanalysen, Mitarbeiterstrukturanalysen und Belegschaftsumfragen durchführen. Wir bieten unter anderem folgende Beratungs-Tools an:

Check-Up-Tool Fachkräftesicherung:

Prognose des Fachkräftebedarfs im Betrieb; Analyse der aktuellen Personalplanung; Implementierung von Instrumenten für Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Betriebsbarometer Lebensphasenorientierte Personalpolitik

Analyse der Ausrichtung der aktuellen Personalpolitik auf Lebensphasenorientierung: Erfassung der Anforderungen von Kolleg:innen und Anforderungen des Arbeitgebers; Ableitung von Handlungsmöglichkeiten für die Mitbestimmung

Schulungen

Unsere Schulungsangebote können individuell auf die Bedürfnisse der Gremien sowie die Situation vor Ort angepasst und sowohl als Online oder Präsenzseminar durchgeführt werden. Wir bieten Schulungen unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Arbeitnehmervertretung und Personalplanung
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung im Betrieb – Gestaltungsmöglichkeiten für die Arbeitnehmerseite bei der Qualifizierung
  • Personalentwicklung und Mitarbeiterförderung
  • Demografischer Wandel – Generationenvielfalt als betriebliche Herausforderung
  • Klassische und agile Managementmethoden und die Folgen für die Arbeitnehmerseite

Das passende Thema ist nicht dabei? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Wissenschaftliche Studien

In enger Zusammenarbeit mit Partner:innen und Auftraggeber:innen wie Ministerien, Stiftungen und Gewerkschaften erarbeiten wir zahlreiche wissenschaftliche Studien und Handlungshilfen. Hierzu zählen Branchenreports, Evaluationen und Expertisen. Mit unseren Studien und Handlungshilfen unterstützen wir die Mitbestimmungsakteur:innen im Wandel der Arbeitswelt. Dabei geht es zum Beispiel um Fragen wie:

  • Wie können Betrieb- und Personalräte Ihre Einflussmöglichkeiten so nutzen, dass die innerbetriebliche Weiterbildung auch wirklich allen Beschäftigten offensteht?
  • Mit welchen Instrumenten können Betriebs- und Personalrat den internen Wissenstransfer unterstützen?
  • Wie verändern sich Berufs- und Tätigkeitsprofile im Rahmen der Transformation. Wie können Arbeitnehmer:innenvertretungen hierzu unterstützende Weiterbildungsangebote im Betrieb voranbringen?

Unser Ziel ist es, passgenau Kompetenzen bei den Interessenvertretungen aufzubauen, wissenschaftliche Erkenntnisse in die betriebliche Praxis zu transferieren und Vernetzung, Dialog und Erfahrungsaustausch zu organisieren. Dabei kommen etablierte Methoden der quantitativen und qualitativen Sozialforschung sowie betriebsübergreifende Modell- und Praxisprojekte zum Einsatz.

Rechtliche Grundlagen
Das Recht auf Beratung

Das Betriebsverfassungsgesetz ermöglicht Betriebsratsgremien über § 80 Abs. 3 BetrVG die Hinzuziehung von externen Sachverständigen, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausführung der Aufgaben notwendig ist. Für die Beauftragung von externen Berater:innen ist ein entsprechender Beschluss des Betriebsrats sowie die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig.

Darüber hinaus hat der Betriebsrat in Fällen von sog. Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG ein besonderes Recht auf Beratung. Liegt eine Betriebsänderung vor, können externe Berater:innen auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zu Rate gezogen werden.

Ob eine solche Betriebsänderung vorliegt, kann mit unserem Betriebsänderungs-Check geprüft werden.

Bei Personalräten ergibt sich das Recht auf Beratung aus den verschiedenen Landesvertretungsgesetzen beispielsweise aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz. Hier bitten wir euch, mit uns Kontakt aufzunehmen, sodass die individuell geltende rechtliche Grundlage für den Beratungsprozess ausgearbeitet werden kann.

Das Recht auf Schulungen

Als Arbeitnehmervertreter:in ist ein umfassendes Wissen notwendig, um den verschiedenen Rechten und Pflichten der betrieblichen bzw. dienstlichen Mitbestimmung bestmöglich nachkommen zu können.

Durch § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Betriebsrat einen rechtlich verankerten Schulungsanspruch. Für Schulungen, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind, müssen die Mitglieder des Betriebsrats vom Arbeitgeber freigesellt werden. Als erforderlich gelten solche Schulungen, deren Inhalt sich auf konkrete Aufgabenstellungen des Betriebsrats bezieht. Dazu gehören bspw. Themen des Wirtschaftsausschusses, Grundlagenschulungen für Rechtsgrundlagen, Arbeitszeit, EDV, Entgelt oder Gesundheitsschutz. Die Kosten der Schulung werden vom Arbeitgeber getragen.

Bei Personalräten ergibt sich das Recht auf Schulung aus den verschiedenen Landesvertretungsgesetzen beispielsweise aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz. Hier bitten wir euch, mit uns Kontakt aufzunehmen, sodass die individuell geltende rechtliche Grundlage für eine Schulung ausgearbeitet werden kann.

Ihre Ansprechpartner:innen

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Dr. Sandra Saeed

Consultant

+49 (0) 30 326085 29

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