Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Arbeitswelt befindet sich in einem stetigen Wandel: In den vergangenen Jahrzehnten konnte beispielsweise die Erwerbsquote von Frauen verbessert und das Gender Pay Gap verringert werden. Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Herkunft, Religion, Alter, Behinderung oder Geschlecht zwar verhindert werden, dennoch ist eine solche Diskriminierung am Arbeitsplatz noch weit verbreitet. Betriebs- und Personalräten kommt bei der Herstellung von mehr Gleichstellung eine Schlüsselrolle zu, dies ist explizit in § 80 BetrVG geregelt. Ebenfalls ist es Aufgabe des Betriebsrats, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Die Förderung von Gleichstellung und Work-Life-Balance ist für den Betriebsrat häufig mit der Herausforderung verbunden, alte, teils über Jahrzehnte etablierte Strukturen und Unternehmenskulturen aufzubrechen und verschiedenste Formen der Diskriminierung zu erkennen, an den Arbeitgeber zu adressieren und neue Wege für Gleichbehandlung zu etablieren sowie einen kulturellen Wandel („Das haben wir immer so gemacht“) einzuleiten.
PCG unterstützt Interessenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte beim Einsatz für Chancengleichheit, zudem moderieren und begleiten wir Change-Prozesse im Betrieb: Von der Bestandsaufnahme über die Strategieentwicklung bis zur Implementierung. Hierzu bieten wir unter anderem folgende Beratungstools an:
- Check-Up-Tool Fachkräftesicherung: Prognose des Fachkräftebedarfs im Betrieb; Analyse der aktuellen Personalplanung; Implementierung von Instrumenten für Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Betriebsbarometer Lebensphasenorientierte Personalpolitik: Analyse der Ausrichtung der aktuellen Personalpolitik auf Lebensphasenorientierung; Erfassung der Anforderungen von Kolleg:innen und Anforderungen des Arbeitgebers; Ableitung von Handlungsmöglichkeiten für die Mitbestimmung
Unsere Schulungsangebote können individuell auf die Bedürfnisse der Gremien sowie die Situation vor Ort angepasst und sowohl online als auch als Präsenzseminar durchgeführt werden. Wir bieten Schulungen unter anderem zu folgenden Themen an:
- Gender-Diversity
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Betrieb und Dienststelle – Praxiswissen für Betriebs- und Personalräte
- Geschlechtergerechte Unternehmenskultur oder Mitbestimmung
- Lohngerechtigkeit und Chancengleichheit
Das passende Thema ist nicht dabei? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
In enger Zusammenarbeit mit Partnern und Auftraggebern wie Ministerien, Stiftungen und Gewerkschaften erarbeiten wir zahlreiche wissenschaftliche Studien und Handlungshilfen. Hierzu zählen Branchenreports, Evaluationen und Expertisen. Mit unseren Studien und Handlungshilfen unterstützen wir die Mitbestimmungsakteur:innen im Wandel der Arbeitswelt. Dabei geht es zum Beispiel um Fragen wie
- Wie lässt sich durch verschiedene Arbeitszeitmodelle die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern?
- Wie können Schwerbehinderte besser an der digitalen Transformation partizipieren?
- Mit welchen Veränderungen kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Fachkräftesicherung und -gewinnung im Unternehmen beitragen?
Unser Ziel ist es, passgenau Kompetenzen bei den Interessenvertretungen aufzubauen, wissenschaftliche Erkenntnisse in die betriebliche Praxis zu transferieren und Vernetzung, Dialog und Erfahrungsaustausch zu organisieren. Dabei kommen etablierte Methoden der quantitativen und qualitativen Sozialforschung sowie betriebsübergreifende Modell- und Praxisprojekte zum Einsatz.
Das Recht auf Beratung
Das Betriebsverfassungsgesetz ermöglicht Betriebsratsgremien über § 80 Abs. 3 BetrVG die Hinzuziehung von externen Sachverständigen, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausführung der Aufgaben notwendig ist. Für die Beauftragung von externen Berater*innen ist ein entsprechender Beschluss des Betriebsrats sowie die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig.
Darüber hinaus hat der Betriebsrat in Fällen von sog. Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG ein besonderes Recht auf Beratung. Liegt eine Betriebsänderung vor, können externe Berater*innen auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zu Rate gezogen werden.
Ob eine solche Betriebsänderung vorliegt, kann mit unserem Betriebsänderungs-Check geprüft werden.
Bei Personalräten ergibt sich das Recht auf Beratung aus den verschiedenen Landesvertretungsgesetzen beispielsweise aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz. Hier bitten wir, mit uns Kontakt aufzunehmen, sodass die individuell geltende rechtliche Grundlage für den Beratungsprozess ausgearbeitet werden kann.
Das Recht auf Schulungen
Als Arbeitnehmervertreter*in ist ein umfassendes Wissen notwendig, um den verschiedenen Rechten und Pflichten der betrieblichen bzw. dienstlichen Mitbestimmung bestmöglich nachkommen zu können.
Durch § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Betriebsrat einen rechtlich verankerten Schulungsanspruch. Für Schulungen, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind, müssen die Mitglieder des Betriebsrats vom Arbeitgeber freigesellt werden. Als erforderlich gelten solche Schulungen, deren Inhalt sich auf konkrete Aufgabenstellungen des Betriebsrats bezieht. Dazu gehören bspw. Themen des Wirtschaftsausschusses, Grundlagenschulungen für Rechtsgrundlagen, Arbeitszeit, EDV, Entgelt oder Gesundheitsschutz. Die Kosten der Schulung werden vom Arbeitgeber getragen.
Bei Personalräten ergibt sich das Recht auf Schulung aus den verschiedenen Landesvertretungsgesetzen beispielsweise aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz. Hier bitten wir, mit uns Kontakt aufzunehmen, sodass die individuell geltende rechtliche Grundlage für eine Schulung ausgearbeitet werden kann.