Digitalisierung und Einführung von IT-Systemen

Die Digitalisierung verläuft in der Arbeitswelt immer schneller, viel häufiger als noch vor einigen Jahren werden digitale Prozesse und neue IT-Systeme eingeführt. Neue Hardware wie VR-Brillen, Tablets und 3D-Drucker und vor allem neue Softwaresysteme nehmen großen Einfluss auf die Arbeit und die Belegschaft. Neue IT-Systeme werden häufig schnell eingeführt oder alte Systeme substanziell erweitert, jedoch oft ohne Berücksichtigung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretungen.

Beratung

Die Möglichkeit, externen Sachverstand hinzuzuziehen, kann die Arbeitnehmervertretung auch bei der Einführung neuer IT-Systeme wahrnehmen.

PCG kann das Gremium dabei unterstützen, die möglichen Folgen des neuen Systems für die Beschäftigten umfassend zu bewerten und die richtigen Fragen an den Arbeitgeber zu adressieren. Neben der Klärung von Zweck, Umfang und Kosten der Anwendungen müssen Veränderungen in der Arbeitsorganisation und -gestaltung, in den Tätigkeiten der Beschäftigten und in der Ergonomie erfasst werden. Eine große Herausforderung stellt hierbei die Klärung von Art und Umfang der möglichen Datenerfassung und -auswertung dar. Hier gilt es, zum Schutz der Beschäftigten eindeutige Regelungen zur Erfassung, Auswertung, Speicherung und Löschung von Daten festzulegen. Mit unserer Erfahrung aus zahlreichen solcher Prozesse können wir die Arbeitnehmervertretungen dabei unterstützen, sichere Prozesse für die Einführung neuer IT-Systeme zu etablieren und entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.

Schulungen

Unsere Schulungsangebote können individuell auf die Bedürfnisse der Gremien sowie die Situation vor Ort angepasst und sowohl online als auch als Präsenzseminar durchgeführt werden. Wir bieten Schulungen unter anderem zu folgenden Themen an:

  • DSGVO
  • Rahmenvereinbarung Einführung von IT-Systemen
  • Grundlagen Industrie 4.0 und Digitalisierung
  • Mobile Arbeit
  • Windows
  • Microsoft 365 (ehemals Office 365)
  • SAP ERP (aktuell SAP Business Suite 4 SAP HANA – kurz: SAP S/4HANA ) mit den verschiedenen Modulen, SAP Ariba, SAP Concur, SAP CRM, SAP SCM, SAP SRM, SAP PLM, SAP SuccessFactors
  • Workday (HCM)
  • ATOSS Staff Efficiency Suite, ATOSS Time Control, ATOSS Crewmaster
  • Oracle Database
  • USU Knowledge Management
  • Genesys “Cloud” – “Pure Connect” – “Engage”
  • AmEx GBT
  • ServiceNow
  • MetricStream
  • Diverse BDE/MDE/MES-Systeme, Business Intelligence-Systeme und Logfile-Analyse bzw. Tracking-Tools

Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den Software-Schulungen nicht um Anwender-Schulungen handelt, vielmehr werden mitbestimmungsspezifische Themen vertieft. Dazu gehören bspw. Möglichkeiten der Leistungskontrolle, Themen des Datenschutzes, Risiken und Regelungsbedarfe sowie die Prozessgestaltung von Einführung und Nutzung.

Das passende Thema bzw. das entsprechende IT-Programm ist nicht dabei? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Wissenschaftliche Studien

In enger Zusammenarbeit mit Partner:innen und Auftraggeber:innen wie Ministerien, Stiftungen und Gewerkschaften erarbeiten wir zahlreiche wissenschaftliche Studien und Handlungshilfen. Hierzu zählen Branchenreports, Evaluationen und Expertisen. Mit unseren Studien und Handlungshilfen unterstützen wir die Mitbestimmungsakteur:innen im Wandel der Arbeitswelt. Dabei geht es zum Beispiel um Fragen wie

  • Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung auf die Interessen der Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen?
  • Wie können Schwerbehinderte besser an der digitalen Transformation partizipieren?
  • Wie lässt sich der Dialog zwischen IT-Experten und betrieblicher Mitbestimmung verbessern?

Unser Ziel ist es, passgenau Kompetenzen bei den Interessenvertretungen aufzubauen, wissenschaftliche Erkenntnisse in die betriebliche Praxis zu transferieren und Vernetzung, Dialog und Erfahrungsaustausch zu organisieren. Dabei kommen etablierte Methoden der quantitativen und qualitativen Sozialforschung sowie betriebsübergreifende Modell- und Praxisprojekte zum Einsatz.

Rechtliche Grundlagen
Das Recht auf Beratung

Das Betriebsverfassungsgesetz ermöglicht Betriebsratsgremien über § 80 Abs. 3 BetrVG die Hinzuziehung von externen Sachverständigen, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausführung der Aufgaben notwendig ist. Für die Beauftragung von externen Berater:innen ist ein entsprechender Beschluss des Betriebsrats sowie die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig.

Darüber hinaus hat der Betriebsrat in Fällen von sog. Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG ein besonderes Recht auf Beratung. Liegt eine Betriebsänderung vor, können externe Berater:innen auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zu Rate gezogen werden.

Ob eine solche Betriebsänderung vorliegt, kann mit unserem Betriebsänderungs-Check geprüft werden.

Bei Personalräten ergibt sich das Recht auf Beratung aus den verschiedenen Landesvertretungsgesetzen beispielsweise aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz. Hier bitten wir euch, mit uns Kontakt aufzunehmen, sodass die individuell geltende rechtliche Grundlage für den Beratungsprozess ausgearbeitet werden kann.

Das Recht auf Schulungen

Als Arbeitnehmervertreter:in ist ein umfassendes Wissen notwendig, um den verschiedenen Rechten und Pflichten der betrieblichen bzw. dienstlichen Mitbestimmung bestmöglich nachkommen zu können.

Durch § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Betriebsrat einen rechtlich verankerten Schulungsanspruch. Für Schulungen, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind, müssen die Mitglieder des Betriebsrats vom Arbeitgeber freigesellt werden. Als erforderlich gelten solche Schulungen, deren Inhalt sich auf konkrete Aufgabenstellungen des Betriebsrats bezieht. Dazu gehören bspw. Themen des Wirtschaftsausschusses, Grundlagenschulungen für Rechtsgrundlagen, Arbeitszeit, EDV, Entgelt oder Gesundheitsschutz. Die Kosten der Schulung werden vom Arbeitgeber getragen.

Bei Personalräten ergibt sich das Recht auf Schulung aus den verschiedenen Landesvertretungsgesetzen beispielsweise aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz. Hier bitten wir euch, mit uns Kontakt aufzunehmen, sodass die individuell geltende rechtliche Grundlage für eine Schulung ausgearbeitet werden kann.

Ihre Ansprechpartner:innen

PCG - Project Consult GmbH_Kay Kürschner

Kay Kürschner

Geschäftsführer

+49 (0) 178 44 55 612

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