Transformation, Restrukturierung und Insolvenz

Restrukturierungen und Transformationsprozesse sowie im Besonderen Insolvenzen stellen für Arbeitnehmer*innenvertretungen eine große Herausforderung und Belastung dar. Zum einen gehen solche Prozesse mit Einschnitten und tiefgreifenden Änderungen für die Arbeitnehmer*innen, oft sogar mit Entlassungen, einher. Zum anderen ist die Zukunft des Unternehmens oder des Standortes oft ungewiss und die Sicherheit von Arbeitsplätzen unklar, was – verständlicherweise – Unsicherheit und Zukunftsangst bei den betroffenen Kolleg*innen auslöst. Arbeitnehmervertreter*innen möchten auf Augenhöhe und für das Wohl der Beschäftigten mit der Arbeitgeberseite verhandeln und Einfluss nehmen auf Arbeitsbedingungen und beschäftigungsrelevante Unternehmensentscheidungen.

Beratung

Ziel unserer Beratung ist es, die Arbeitnehmer*innenvertretungen bestmöglich zu unterstützen. Wir überprüfen die von der Arbeitgeberseite vorgelegten Planungen auf Plausibilität, untersuchen diese auf strukturelle und personelle Auswirkungen und bringen unsere Expertise in den Prozess ein. Darüber hinaus möchten wir, gemeinsam mit den Arbeitnehmervertreter*innen und der zuständigen Gewerkschaft, die Beschäftigung und Zukunftsfähigkeit sicherstellen und durch betriebswirtschaftlich tragfähige Alternativen zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen.

Hierzu sind in unserer Beratung u.a. folgende Schritte notwendig:

  • Strategieworkshop
  • Daten und Informationserhebung
  • Betriebswirtschaftliche Analyse und Prüfung der Plausibilität der Maßnahmen sowie ihrer Auswirkungen
  • Entwicklung eigener Vorschläge der Arbeitnehmer:innenseite zur Beschäftigungssicherung und -förderung
  • Begleitung in Gesprächen und Verhandlungen
Schulungen

Restrukturierungen, Transformationsprozesse und Insolvenzen fordern fundierte Kenntnisse der Arbeitnehmervertreter*innen, um diese Prozesse umfassend und im Sinne der Arbeitnehmer*innen aktiv gestalten zu können. Nur wenn das entsprechende Fachwissen vorhanden ist, können Chancen und Risiken der Arbeitgebervorhaben und deren Folgen für die Beschäftigten richtig abgeschätzt und passende Lösungen gefunden werden. Unsere Schulungsangebote können individuell auf die Bedürfnisse der Gremien sowie die Situation vor Ort angepasst und sowohl online als auch in Präsenz durchgeführt werden. Wir bieten Schulungen unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Transformation, Betriebsänderungen, Sozialplan- und Interessenausgleich: Wichtige Aufgaben der Arbeitnehmervertretung bei Veränderungen
  • Unternehmen in der Krise: Früherkennung, Krisenstadien und -ursachen, Gestaltungsmöglichkeiten für die Arbeitnehmerseite
  • Unternehmensinsolvenzen – rechtliche Grundlagen und Handlungsansätze der betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretung
  • Unternehmensumwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz und Betriebsübergang nach § 613a BGB
  • Unternehmensverkäufe: Formen und Phasen des Verkaufs, Auswirkungen auf die Beschäftigten, frühzeitige Begleitung durch die Arbeitnehmerseite
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen
  • Arbeit des Wirtschaftsausschusses
  • Digitalisierung und Industrie 4.0

Das passende Thema ist nicht dabei? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Wissenschaftliche Studien

In enger Zusammenarbeit mit Partner*innen und Auftraggeber*innen wie Ministerien, Stiftungen und Gewerkschaften erarbeiten wir zahlreiche wissenschaftliche Studien und Handlungshilfen. Hierzu zählen Branchenreports, Evaluationen und Expertisen. Mit unseren Studien und Handlungshilfen unterstützen wir die Mitbestimmungsakteur*innen im Wandel der Arbeitswelt. Dabei geht es zum Beispiel um Fragen wie

  • Wie kann Betriebsratsarbeit in Restrukturierungen bestmöglich organisiert werden?
  • Welche Auswirkungen haben aktuelle Transformationsprozesse auf Betriebe, Belegschaften und die betriebliche Mitbestimmung?
  • Wie kann sich der Betriebsrat bei veränderten Eigentümerstrukturen strategisch aufstellen?

Unser Ziel ist es, passgenau Kompetenzen bei den Interessenvertretungen aufzubauen, wissenschaftliche Erkenntnisse in die betriebliche Praxis zu transferieren und Vernetzung, Dialog und Erfahrungsaustausch zu organisieren. Dabei kommen etablierte Methoden der quantitativen und qualitativen Sozialforschung sowie betriebsübergreifende Modell- und Praxisprojekte zum Einsatz.

Rechtliche Grundlagen
Das Recht auf Beratung

Das Betriebsverfassungsgesetz ermöglicht Betriebsratsgremien über § 80 Abs. 3 BetrVG die Hinzuziehung von externen Sachverständigen, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausführung der Aufgaben notwendig ist. Für die Beauftragung von externen Berater:innen ist ein entsprechender Beschluss des Betriebsrats sowie die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig.

Darüber hinaus hat der Betriebsrat in Fällen von sog. Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG ein besonderes Recht auf Beratung. Liegt eine Betriebsänderung vor, können externe Berater*innen auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zu Rate gezogen werden.

Ob eine solche Betriebsänderung vorliegt, kann mit unserem Betriebsänderungs-Check geprüft werden.

Bei Personalräten ergibt sich das Recht auf Beratung aus den verschiedenen Landesvertretungsgesetzen beispielsweise aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz. Hier bitten wir euch, mit uns Kontakt aufzunehmen, sodass die individuell geltende rechtliche Grundlage für den Beratungsprozess ausgearbeitet werden kann.

Das Recht auf Schulungen

Als Arbeitnehmervertreter*in ist ein umfassendes Wissen notwendig, um den verschiedenen Rechten und Pflichten der betrieblichen bzw. dienstlichen Mitbestimmung bestmöglich nachkommen zu können.

Durch § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Betriebsrat einen rechtlich verankerten Schulungsanspruch. Für Schulungen, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind, müssen die Mitglieder des Betriebsrats vom Arbeitgeber freigestellt werden. Als erforderlich gelten solche Schulungen, deren Inhalt sich auf konkrete Aufgabenstellungen des Betriebsrats bezieht. Dazu gehören bspw. Themen des Wirtschaftsausschusses, Grundlagenschulungen für Rechtsgrundlagen, Arbeitszeit, EDV, Entgelt oder Gesundheitsschutz. Die Kosten der Schulung werden vom Arbeitgeber getragen.

Bei Personalräten ergibt sich das Recht auf Schulung aus den verschiedenen Landesvertretungsgesetzen beispielsweise aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz. Hier bitten wir euch, mit uns Kontakt aufzunehmen, sodass die individuell geltende rechtliche Grundlage für eine Schulung ausgearbeitet werden kann.

Ihre Ansprechpartner:innen

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Kay Kürschner

Geschäftsführer

+49 (0) 178 44 55 612

PCG - Project Consult GmbH_Sven Toppel

Sven Toppel

Prokurist

Mitglied der Geschäftsleitung

+49 (0) 178 – 44 55 613

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Dr. Andreas Veres

Prokurist

Mitglied der Geschäftsleitung

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