Beschäftigungssicherung und -förderung
Der Schutz und die Sicherung von Beschäftigung ist eine der wichtigsten Aufgaben der Arbeitnehmervertretung. Betriebsräte vereinen in ihren Gremien ein großes Potenzial an Erfahrungswissen und Einblicken, um eigene Vorschläge zur Sicherung und Förderung von Beschäftigung zu machen. Häufig gibt es zahlreiche Ideen und Vorschläge zur Optimierung oder Anpassung von Qualifizierungskonzepten, Arbeitszeitmodellen, Arbeitsorganisation oder Arbeitsverfahren. Einem geplanten Arbeitsplatzabbau können sinnvolle Vorwärtsstrategien und alternative Potenziale zur Ergebnisverbesserung gegenübergestellt werden.
Durch unsere langjährige Erfahrung als betriebswirtschaftliche Sachverständige können wir die Arbeitnehmerseite bei der Konzeption, Vorstellung und Umsetzung von Konzepten zur Beschäftigungssicherung und -förderung begleiten. Dabei
- unterstützen wir bei der Sammlung, Auswertung und Bewertung verschiedenster Vorschläge und Ideen,
- holen wir notwendige Informationen und Daten, die zur Ausgestaltung des Konzepts von Nöten sind, ein,
- führen die Ideen des Gremiums zu einem tragfähigen und professionellen Konzept zusammen, welches dem Arbeitgeber präsentiert und Verhandlungsgrundlage werden kann,
- bringen wir unser Erfahrungswissen in etwaige Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen oder Sozialplänen ein und
- begleiten wir die Einführung und Evaluation des Alternativkonzepts und unterstützen den Betriebsrat bei der Umsetzung seines Konzepts.
Quick-Check – betriebswirtschaftliche Kurzanalysen für Gremien und Gewerkschaften
Nicht nur in Transformationsprozessen profitiert der Betriebsrat bzw. sein Wirtschaftsausschuss von umfassenden Kenntnissen zur betriebswirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. Nur wer die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kennt und versteht, kann mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe darüber beraten.
In verschiedensten Situationen kann es für Arbeitnehmervertretungen und ihre zuständige Gewerkschaft hilfreich sein, sich eine schnelle und unkomplizierte Expertenmeinung zu betriebswirtschaftlichen Sachverhalten einzuholen. Notwendig sein kann dies zum Beispiel im Zuge des Gesprächs über den Jahresabschluss im Wirtschaftsausschuss oder bei Forderungen des Arbeitgebers zu Tarifabweichungen.
PCG analysiert detailliert den aktuellen wirtschaftlichen Status Quo sowie die wirtschaftliche Planung des Arbeitgebers. Dabei geht es um Antworten auf folgende Fragen:
- Wie hat sich das Unternehmen in den vergangenen Jahren wirtschaftlich entwickelt?
- Wie ist die aktuelle wirtschaftliche Lage des Unternehmens? Was sind die Hintergründe aktueller Entwicklungen?
- Wie soll sich das Unternehmen zukünftig weiterentwickeln?
- Ist das Vorhaben des Arbeitgebers plausibel?
- Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat?
PCG erstellt in kurzer Zeit eine entsprechende Analyse für den Betriebsrat und bietet somit eine umfassende Entscheidungsgrundlage für die weitere strategische Ausrichtung des Gremiums.
Jahresabschluss- und Konzernabschlussanalysen – Unterstützung für Arbeitnehmervertretungen im Aufsichtsrat
Als Vertretung der Arbeitnehmer*innen im Aufsichtsrat wird Betriebsrät*innen und Gewerkschaftssekretär*innen die Aufgabe zuteil, den Jahresabschluss beispielsweise Konzernabschluss des Unternehmens zu billigen und zu prüfen. Die Hans-Böckler-Stiftung bietet Arbeitnehmervertretungen im Aufsichtsrat über das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) die Möglichkeit, den Jahresabschluss kostenlos zu analysieren. Als Mitglied des Bilanzanalytikerkreises der Hans-Böckler-Stiftung erstellt PCG für die Arbeitnehmervertretungen im Aufsichtsrat Jahresabschluss- und Konzernabschlussanalysen.
WA-Coach – individuelle Begleitung von Wirtschaftsausschüssen
Als Gremium des Betriebsrats wird der Wirtschaftsausschuss über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens durch den Arbeitgeber unterrichtet und berät mit diesem darüber. Dementsprechend wird dem Wirtschaftsausschuss eine sehr komplexe Aufgabe zuteil: Es gilt, die wirtschaftliche Entwicklung und zukünftige Planung zu verstehen und zu analysieren. Nur mit entsprechenden betriebswirtschaftlichen Grundlagenkenntnissen ist es dem Wirtschaftsausschuss möglich, mit dem Arbeitgeber Gespräche auf Augenhöhe zu führen und mögliche Folgen von Arbeitgebervorhaben bzw. wirtschaftlicher Entwicklung frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit dem Betriebsratsgremium proaktiv im Sinne der Arbeitnehmer:innen zu agieren.
Zur Unterstützung der Arbeit des Wirtschaftsausschusses bietet PCG mit dem WA-Coach ein individuell auf die Bedürfnisse des Wirtschaftsausschusses abgestimmtes Beratungsangebot. Als WA-Coach begleiten wir den Wirtschaftsausschuss über einen längeren Zeitraum und können so, beispielsweise innerhalb eines Jahres, den Ausschuss bei der Gestaltung und Professionalisierung der WA-Arbeit unterstützen. Zu unserem Angebot gehören unter anderem:
- Schulung des Wirtschaftsausschusses zu betriebswirtschaftlichen Grundlagen und der Arbeit des Wirtschaftsausschusses
- Inhaltliche und strategische Begleitung von Sitzungen des Wirtschaftsausschusses
- Aufbereitung und Analyse von wirtschaftlichen Unterlagen, z.B. Jahresabschlussanalyse
Beschäftigten-Strukturanalyse
Für die Zukunftsfähigkeit eines Betriebs ist die Sozialstruktur der Belegschaft von hoher Bedeutung. Alter, Betriebszugehörigkeit, Qualifizierungen, Frauenquote, Anteil der Schwerbehinderten im Betrieb und viele weitere Themen wie Entgeltstrukturen und Krankenstand haben wichtige Folgen für die Gestaltung von alter(n)sgerechter Arbeitszeit, Qualifizierungsplanung, Eingruppierung und Gleichstellung. Die Kenntnis über die entsprechende Beschäftigten-Struktur im Betrieb ist für die Arbeitnehmervertreter:innen deshalb von elementarem Wert für eine bedarfsgerechte Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung. Mit Hilfe der Beschäftigten-Strukturanalyse können wir den Gremien die vorherrschende Sozialstruktur übersichtlich aufbereitet darstellen und bieten damit eine hilfreiche Diskussionsgrundlage für die strategische Arbeit von Betriebs- und Personalräten.
Impact-Analyse – Den ökonomischen Fußabdruck von Betrieben bemessen
Betriebe haben eine größere Bedeutung für die Wirtschaft in einer Region als die Anzahl der Beschäftigten und die Höhe der Steuerzahlungen. Sie tragen durch ihre Vernetzung mit Zulieferer*innen und Kund*innen zur regionalen Entwicklung und Prosperität bei und sind ein bedeutsamer Bestandteil des regionalen Wirtschaftsgefüges. Mithilfe des von uns entwickelten Impact-Tools haben wir ein Verfahren entwickelt, um den „ökonomischen Fußabdruck“ eines Betriebs sowohl quantitativ als auch qualitativ bemessen und bewerten zu können. Mit unserer umfassenden Analyse bieten wir unter anderem Wirtschaftsförderungen, Kommunen, staatlichen Einrichtungen und Insolvenzverwalter*innen einen Überblick über die regionalwirtschaftliche Bedeutung eines Betriebs und geben den Akteur*innen somit eine verwertbare Handlungshilfe an die Hand, die über die klassische Betrachtung und Darstellung von wirtschaftlichen Kennziffern (KPIs) hinausgeht und einen stärkeren Fokus auf die intraregionale Wirtschaft legt und beispielsweise im Stande ist, die zusätzlichen Arbeitsplatzeffekte darzulegen.
Unsere Schulungsangebote können individuell auf die Bedürfnisse der Gremien sowie die Situation vor Ort angepasst und sowohl online als auch als Präsenzseminar durchgeführt werden. Wir bieten Schulungen unter anderem zu folgenden Themen an:
- Transformation – Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung
- Kurzarbeit und Mitarbeiterqualifizierung statt Kündigung
- Wirtschaftsausschuss: Rechtliche Grundlagen, Organisation und Aufgaben
- Jahresabschlussanalyse für Wirtschaftsausschuss und Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat
- Betriebswirtschaftliche Kennzahlen und ihre Bedeutung für die Aufgaben der Arbeitnehmervertretung
- Unternehmensplanung – Grundlagen für den Wirtschaftsausschuss und die Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat
Das passende Thema ist nicht dabei? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
In enger Zusammenarbeit mit Partner*innen und Auftraggeber*innen wie Ministerien, Stiftungen und Gewerkschaften erarbeiten wir zahlreiche wissenschaftliche Studien und Handlungshilfen. Hierzu zählen Branchenreports, Evaluationen und Expertisen. Mit unseren Studien und Handlungshilfen unterstützen wir die Mitbestimmungsakteur*innen im Wandel der Arbeitswelt. Dabei geht es zum Beispiel um Fragen wie
- Wie lässt sich der sozio-ökonomische Fußabdruck eines Unternehmens in der Region darstellen?
- Welche neuen Märkte und Geschäftsfelder können für Unternehmen erschlossen werden?
- Wie lassen sich Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sinnvoll gestalten?
Unser Ziel ist es, passgenau Kompetenzen bei den Interessenvertretungen aufzubauen, wissenschaftliche Erkenntnisse in die betriebliche Praxis zu transferieren und Vernetzung, Dialog und Erfahrungsaustausch zu organisieren. Dabei kommen etablierte Methoden der quantitativen und qualitativen Sozialforschung sowie betriebsübergreifende Modell- und Praxisprojekte zum Einsatz.
Das Recht auf Beratung
Das Betriebsverfassungsgesetz ermöglicht Betriebsratsgremien über § 80 Abs. 3 BetrVG die Hinzuziehung von externen Sachverständigen, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausführung der Aufgaben notwendig ist. Für die Beauftragung von externen Berater*innen ist ein entsprechender Beschluss des Betriebsrats sowie die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig.
Darüber hinaus hat der Betriebsrat in Fällen von sog. Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG ein besonderes Recht auf Beratung. Liegt eine Betriebsänderung vor, können externe Berater*innen auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zu Rate gezogen werden.
Ob eine solche Betriebsänderung vorliegt, kann mit unserem Betriebsänderungs-Check geprüft werden.
Bei Personalräten ergibt sich das Recht auf Beratung aus den verschiedenen Landesvertretungsgesetzen beispielsweise aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz. Hier bitten wir, mit uns Kontakt aufzunehmen, sodass die individuell geltende rechtliche Grundlage für den Beratungsprozess ausgearbeitet werden kann.
Das Recht auf Schulungen
Als Arbeitnehmervertreter*in ist ein umfassendes Wissen notwendig, um den verschiedenen Rechten und Pflichten der betrieblichen bzw. dienstlichen Mitbestimmung bestmöglich nachkommen zu können.
Durch § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Betriebsrat einen rechtlich verankerten Schulungsanspruch. Für Schulungen, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind, müssen die Mitglieder des Betriebsrats vom Arbeitgeber freigesellt werden. Als erforderlich gelten solche Schulungen, deren Inhalt sich auf konkrete Aufgabenstellungen des Betriebsrats bezieht. Dazu gehören beispielsweise Themen des Wirtschaftsausschusses, Grundlagenschulungen für Rechtsgrundlagen, Arbeitszeit, EDV, Entgelt oder Gesundheitsschutz. Die Kosten der Schulung werden vom Arbeitgeber getragen.
Bei Personalräten ergibt sich das Recht auf Schulung aus den verschiedenen Landesvertretungsgesetzen beispielsweise aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz. Hier bitten wir euch, mit uns Kontakt aufzunehmen, sodass die individuell geltende rechtliche Grundlage für eine Schulung ausgearbeitet werden kann.