Was sind wahlberechtigte Arbeitnehmer:innen?

 

Wahlberechtigte Arbeitnehmer:innen im Unternehmen sind nach § 7 BetrVG Arbeitnehmer:innen, die das aktive Wahlrecht zur Wahl des Betriebsrats besitzen. Dafür müssen sie:
  • Betriebszugehörig sein (der rechtliche Bestand eines Arbeitsverhältnisses muss gegeben sein),
  • Volljährig sein oder
  • schon mindestens drei Monate im Betrieb arbeiten.
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