Was sind wahlberechtigte Arbeitnehmer:innen?
Wahlberechtigte Arbeitnehmer:innen im Unternehmen sind nach § 7 BetrVG Arbeitnehmer:innen, die das aktive Wahlrecht zur Wahl des Betriebsrats besitzen. Dafür müssen sie:
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Betriebszugehörig sein (der rechtliche Bestand eines Arbeitsverhältnisses muss gegeben sein),
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Volljährig sein oder
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schon mindestens drei Monate im Betrieb arbeiten.