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Stilllegung eines Betriebes bedeutet, dass die bisherige wirtschaftliche Betätigung dauernd oder für unbestimmte Dauer eingestellt wird.
Verlagerung eines Betriebes bedeutet, dass sich die örtliche Lage des gesamtes Betriebes oder auch nur von Betriebsteilen verändert.
Einschränkung von Betrieben beschreibt, eine Herabsetzung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmen z.B. durch Personalabbau oder die Außerbetriebnahme von Anlagen.
Eine grundlegende Änderung der Betriebsorganisation beschreibt eine vollständige Änderung des bestehenden Betriebsaufbaus (z.B. Neuverteilung von Zuständigkeiten), des Betriebszwecks (z.B durch die Umstellung der Produktion auf ein anderes Produkt) oder der Betriebsanlagen (z.B. bei der Umstellung auf neue Anlagen).
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