Schulung: Gefahr erkannt – Gefahr gebannt! – Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb sicher nutzen
Sicheres und gesundes Arbeiten ist entscheidend für gute Arbeit und stellt ein wichtiges Anliegen der Betriebsräte dar. Angesichts des Fachkräftemangels gewinnt die Gesunderhaltung der Beschäftigten an Bedeutung.
Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Arbeitsplätze sicher sind und regelmäßig für alle Arbeitsplätze Gefährdungsbeurteilungen (vgl. § 5 Abs. 1 ArbSchG) durchführen. So können notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen entwickelt und die Basis für ein systematisches Gesundheitsmanagement geschaffen werden.
Die Teilnehmenden der Schulung erhalten die Grundlagen für die Durchführung einer beteiligungsorientierten Gefährdungsbeurteilung. Es geht darum, Handlungserfordernisse zu erkennen und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung zu steuern. Inhalte der Schulung sind:
- Rechtliche Einordnung
- Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
- Arbeitsumgebungsbedingungen
- Physische Belastungen
- Psychische Faktoren
- Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung - die einzelnen Handlungsschritte
- Praxistipps und Vorlagen
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Entwicklung eines betrieblichen Aktionsplans
Die Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG kann individuell auf die Bedürfnisse des Gremiums sowie die Situation vor Ort angepasst werden.
Neben Schulungen bieten wir im Themenfeld Arbeits- und Gesundheitsschutz auch die Beratung für Betriebsräte an.