Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als betriebliches Handlungsfeld gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der steigende Fachkräftemangel zwingt zur Gestaltung attraktiver Arbeitsbedingungen und zu einem Investment in die Bindung der Beschäftigten. Immer häufiger– so einschlägige Umfragen – würden Beschäftigte in der Familienphase den Job wechseln für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Anlässe für Maßnahmen zur Vereinbarkeit sind jedoch vielfältiger: es geht um Kinder in verschiedenen Altersstufen, das Engagement im Ehrenamt, den Schutz von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit, zu pflegende Angehörige oder die Wahrnehmung einer berufsbegleitenden Weiterbildung. Zu den allgemeinen Aufgaben der Betriebsräte zählt nach § 80 (1) Nr. 2b BetrVG, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern. Ebenfalls können Betriebsräte nach § 92 (3) BetrVG Vorschläge für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung machen, zum Beispiel, familienfreundliche Arbeitszeitregelungen einzuführen.
Doch welche verschiedenen Bedarfe gibt es im Betrieb?
Welche Arbeitsbedingungen und welche Unterstützung wünschen sich die Kolleginnen und Kollegen?
Was versteht man unter einer lebenslauforientierten Personalpolitik?
Welche Kompetenzen braucht hier der Betriebsrat?
PCG unterstützt die Gremien in der Bestandsaufnahme, der Maßnahmenentwicklung und im Roll-Out. Wir schulen und begleiten betriebliche Interessenvertretungen rund um das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
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