Seminar: Entgelt in Betrieben ohne Tarifbindung: Handlungsspielräume der Arbeitnehmervertretungen
Der § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG regelt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Rahmen der betrieblichen Lohngestaltung. Konkret gilt: „Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, […] mitzubestimmen [in] Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung“. Die Arbeitnehmer:innen sollen hier vor einer einseitigen Lohngestaltung durch die Arbeitgeber geschützt und die Kriterien für die Lohngestaltung transparent gemacht werden.
Welche Handlungsspielräume Arbeitnehmervertretungen bei der betrieblichen Lohngestaltung tatsächlich haben, soll in diesem Seminar diskutiert werden.
Neben einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den rechtlichen Grundlagen ist eine Zielsetzung des Seminars, dass die Arbeitnehmervertreter:innen ein Verständnis über Entlohnungsbestandteile sowie für sie relevante Grundlagen und Grundsätze (bspw. Arbeitsbewertung, Aufgabenbeschreibung, Eingruppierung) erhalten. Vertiefend kann sich mit Einblicken in vorherrschende Systeme, Vorgehensweisen und Herausforderungen bei der Einführung auseinandergesetzt werden.
Wir stellen die einzelnen Themenmodule im Vorfeld des Seminars und auf Wunsch gerne speziell für die individuelle Situation im Unternehmen zusammen.
Es handelt sich um ein Seminar für einzelne Gremien gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.